Wander-, Austausch- und Studienfahrten

Der Bildungsauftrag der Schule beschränkt sich nicht auf die Vermittlung von Wissen allein. Soziales Miteinander, der Blick über den Tellerrand und die Integration außerschulischer Lernorte in den Unterricht sind fester Bestandteil des Schulprogramms.
Klassen 5 und 6
Neben den im Wandererlass festgelegten Wandertagen werden in einem der beiden Jahre 5 Wandertage zu einer Wanderwoche zusammengelegt. Im Mittelpunkt der Wanderwoche steht der Aufenthalt in einer hessischen Jugendherberge und die damit verbundene Eroberung der Umgebung. Oft fahren Klassen zusammen, um die Kosten für die einzelnen Schülerinnen und Schüler niedrig zu halten.
Klassen 7 bis 9 bzw. 10
In der Klasse 7 findet ein soziales Training statt, das unter dem Aspekt der Klassengemeinschaft die Basis für die Arbeit der anschließenden Jahre legen soll.
Im Mittelpunkt steht in der Klasse 8 der Realschule die Austauschfahrt in die Partnerschulen in Hulst, Niederlande und
Rumilly, Frankreich. Hulst und Rumilly sind Partnergemeinden Michelstadts. Alternativ kann auch der Aufenthalt in einer
Jugendbegegnungsstätte des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorgeoder eine Wanderfahrt mit sportlichem Schwerpunkt z.B. Schulskikurs stattfinden.Da in der Klasse 9 ein Betriebspraktikum und mehrere Betriebsbesichtigungen stehen, findet erst im 10. Schuljahr eine Studienfahrt statt. Den Schwerpunkt der Studienfahrt und den Zeitpunkt legen die Eltern, Schüler und die Klassenlehrkräfte eigenständig fest. In den Klassen 10 findet in der Regel eine 2-tägige Fahrt nach Weimar und Buchenwald statt.Für alle Wanderfahrten gilt, dass die Durchführung an ein Mehrheitsvotum der Erziehungsberechtigten gebunden ist. Das schriftliche Einverständnis der Eltern ist dann auch Voraussetzung für das Buchen von Herbergen oder Bussen. Es können daher Kosten entstehen, wenn Schülerinnen und Schüler an Fahrten nicht teilnehmen, obwohl die Eltern schriftlich die Teilnahme zugesagt haben.Seit einigen Jahren wird von Eltern, dem
Förderverein, den Lehrkräften und der
Schülervertretung ein Schulsozialfonds unterhalten, aus dem Zuschüsse zu den Kosten von Wanderfahrten gewährt werden. Einzelheiten sind mit den Klassenlehrkräften abzusprechen.Im 9. Hauptschuljahr bzw. 10. Realschuljahr findet eine Abschlussfahrt statt. Unterrichtsbegleitend werden Fahrten nach Verdun oder nach Buchenwald/Weimar durchgeführt.
Klassen der Förderschule Lernen
Die Klassen der Förderschule Lernen gestalten ein Fahrtenprogramm, das zum Teil alle Klassen, zum Teil auch Einzelklassen umfasst. Meist werden Häuser ausgesucht, in denen man sich selbst versorgen kann. Dies dient dem Aufbau lebensorientierender Kompetenzen.